Lernbehinderung
Der Begriff der Lernbehinderung existiert seit den 1960er-Jahren. Seitdem gab es einige Versuche, den Begriff zu definieren. Die eingängigste und plausibelste Definition liefert Kanter mit der These, dass eine Lernbehinderung ein „langandauerndes, schwerwiegendes und umfängliches Schulleistungsversagen“ bedeutet, das in der Regel mit einer Beeinträchtigung der Intelligenz einhergeht.
• Lernschwierigkeiten treten auf, wenn schulische Leistungen (gleich in welcher Schulart) unterhalb tolerierbarer Abweichungen von Bezugsnormen liegen.
• Lernbeeinträchtigungen „sind deren spezielle Formen, wenn es um Lernanforderungen der Grund-und Hauptschule […] geht.“
• Lernstörungen als die „geringere“ Form der Lernbehinderung, bezogen auf die drei Dimensionen Schwere, Umfang und Dauer.
• Lernbehinderung (und zwar wieder nur im Sinne der „Schule für Lernbehinderte“) als schwerwiegende, umfängliche und dauerhafte Lernbeeinträchtigung.
Im Unterschied zu den Lernschwierigkeiten geht es hierbei also um Probleme bei den von der Gesellschaft definierten Mindestanforderungen.
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